Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger

dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Mindestalter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren

Beinhaltet Klassen: L, AM

Geltungsdauer des Führerscheines: 15 Jahre,
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Theoretische und praktische Ausbildung

Theorie

Theorie/ Doppelstunden a 90 Minuten bei Ersterteilung : 12
Klassenspezifischer Unterricht: 2
Theorie/Doppelstunden a 90 Minuten bei Vorbesitz einer Klasse: 6

Praxis

Grundfahraufgaben nach Bedarf
5 Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen
4 Schulungen auf Autobahnen
3 Schulungen bei Dämmerung oder Dunkelheit

Vorraussetzungen / Ausbildung

biometrisches Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorieprüfung und Praktische Prüfung


Fahrschule Schudde


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